Urteil gut für Expi-Rabatte
Die Vergünstigungen von Veranstaltern und Leistungsträgern, die Expis für private Reisen nutzen, sehen Finanzämter oft kritisch. Sie wittern, ähnlich der vom eigenen Arbeitgeber gewährten Benefits, auch bei diesen so genannten Drittrabatten einen ste
[880 Zeichen]
€ 5,75