THEMA DER WOCHE
Versicherer schwenken bei Pleite-Schutz für Hotels um
MARIA LETTL-SCHRÖDER
Nun hat das höchste Gericht für Klarheit gesorgt: Reise-Einzelleistungen, insbesondere Hotelbuchungen, die bei einem Veranstalter gebucht werden, fallen unter das Reiserecht. Somit sind die §§ 651a und 651k BGB (Sicherstellung
[2654 Zeichen]
€ 5,75