Storno-Urteil zum Kerosinzuschlag
Stornieren Reisende ihren Flug, muss die Airline neben Steuern und Gebühren auch den Kerosinzuschlag zurückzahlen. Das haben Richter am Amtsgericht Erding entschieden (Az. 4c 2612/18). Im konkreten Fall hatte eine Frau nach Flugstornierung nur Steuer
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