A1-Bescheinigung stiftet Verwirrung
Mit seinem aktualisierten Merkblatt zur „Handhabung der A1-Bescheinigung“ bei Geschäftsreisen hat das Bundesarbeitsministerium für Verwirrung und Widerspruch in der Branche gesorgt. So heißt es in dem Papier, dass bei Dienstfahrten keine EU-rechtlich
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