Lose Bindung zwischen Veranstalter und
Teilnehmer
Im Notfall lässt sich der Reisevertrag
auflösen
FVW 31. 3. 00. Viel flexibler als andere
Branchen geht die Touristik mit geschlossenen Verträgen
um. Niemand muss auf Reisen gehen, nur weil er einen
Vertrag unterschrieben hat. Das Reiserecht lässt
Veranstaltern und Reisenden zusätzliche
Kündigungsmöglichkeiten. So kann man Probleme auffangen,
die anfangs nicht absehbar waren.
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€ 5,75