Rechtsformen der Reiseunternehmen
Die GbR als Grundform der
Personengesellschaften
FVW 5. 7. 96. Die Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts (GbR) ist die typische
Organisationsform der freien Berufe, der Gewerbebetriebe
durch Minderkaufleute, der Gelegenheitsgesellschaften und
der Arbeitsgemeinschaften. Die Spannbreite bei
Reiseunternehmen reicht von der minderkaufmännischen,
kleinen Reisebüro-Gesellschaft über kleine
Nischenveranstalter bis zu
Grundstücksverwaltungsgemeinschaften, Verbänden,
Kartellen und Konzernen.
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