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    Lebensmittel Zeitung 12 vom 20.03.2008 Seite 008

    Handel

    dm erzielt Etappensieg im Geschäft mit Arzneien

    Bundesverwaltungsgericht erklärt Bestell- und Abholservice für rechtens - Karlsruher planen Roll-Out - Apothekerlobby schlägt Alarm

    Karlsruhe. dm darf in seinen Filialen einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel anbieten. Das haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden. Es ist eine weitere bittere Pille für den Apothekerstand in Deutschland: In der vergangenen

    [5961 Zeichen] Tooltip
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