Gelungene Richtlinien-Umsetzung
Süßstoffverband: EU-Vorgabe erfüllt - Bedenken bei Kennzeichnung
p.k. Bonn, 15. August. Die Bonner Regelungen zur Umsetzung der EG- Süßungsmittelrichtlinie in deutsches Recht werden nach Ansicht des Süßstoffverbandes dem Verbraucherschutz in einem so hohen Maß gerecht, wie kaum in einem anderen Bereich des Lebensmittel
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