"Scheiß des Monats" ist nicht erlaubt
lix. München, 27. Juni. Die Plakataktion "Scheiß des Monats", mit der sich ein Apotheker 1995 gegen ein Haiknorpelpulver gewendet hatte, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München, das jetzt eine einstweilige Verfügung des betroffene
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