Parmesan bleibt weiterhin erlaubt
Entscheidung in Luxemburg interpretationsfähig
Frankfurt, 27. Juni. Auch deutsche Molkereien dürfen weiterhin die Bezeichnung Parmesan für geriebenen Hartkäse benutzen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sieht "Parmesan" nicht als Käse-Gattung. Das wurde am 25. Juni in Luxemburg entschieden. A
[823 Zeichen]
€ 5,75