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    Lebensmittel Zeitung 25 vom 21.06.2002 Seite 026

    Recht

    Kopplungsangebote werden zulässig

    Bundesgerichtshof: Nach Abschaffung der Zugabeverordnung ist der Wille des Gesetzgebers in der Rechtsprechung zu respektieren

    Karlsruhe, 20. Juni. Der Bundesgerichtshof hält nach Wegfall der Zugabeverordnung allgemein Geschenke wie auch andere Kopplungsangebote des Einzelhandels für zulässig. Allerdings seien missbräuchliche Kopplungsangebote, bei denen der Verbraucher über de

    [5158 Zeichen] € 5,75