Vorrang für freien Warenverkehr
Ambulanten Handel nicht durch rechtliche Beschränkung behindern
Wie./vwd. Frankfurt, 20. Januar. Besondere Vorgaben für den ambulanten Handel mit Lebensmitteln durch nicht ortsansässige Firmen sind mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der EU nicht vereinbar. Deshalb ist die österreichische Gewerbeveror
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