dm verliert Prozess in Münster
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verbietet den Arzneimittelservice
Münster, 1. September. Die dm-Drogerien dürfen vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel unterhalten. Dies entschied der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster.
Die obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-We
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