Arbeitgebern drohen unruhige Zeiten
Aufhebung der Tarifeinheit hat Folgen - Mögliche Grundgesetzänderung / Stefan Kursawe
München. Jahrzehntelang gewährte der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgestellte Grundsatz der Tarifeinheit Arbeitgebern Rechtssicherheit. Jetzt bricht das BAG mit dieser Sichtweise. Die Tarifpartner müssen sich auf gravierende Änderungen einstellen.
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