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    Lebensmittel Zeitung Nr. 53 vom 30.12.1998 Seite 014

    Recht

    Säfte-Werbung war nicht irreführend

    OLG Nürnberg weist die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurück / Von Diethard Wiechmann

    Nürnberg, 30. Dezember. "Dittmeyer's Punica" darf auch weiterhin vom Handelsunternehmen Marktkauf unter der Bezeichnung "Säfte" beworben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg rechtskräftig im einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Nürnbe

    [5534 Zeichen] € 5,75