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    Lebensmittel Zeitung 40 vom 04.10.2002 Seite 036

    Recht

    Ein Landkreis ist nicht marktmächtig

    Bundesgerichtshof: Textilfilialist C&A muss weiter eine Servicegebühr für eingelöste Wertgutscheine von Asylbewerbern zahlen

    Karlsruhe, 2. Oktober. Die Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber ist nicht kartellrechtswidrig. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in der vorigen Woche. Die Karlsruher Kartellwächter hatten folgende

    [3388 Zeichen] € 5,75