Ein Landkreis ist nicht marktmächtig
Bundesgerichtshof: Textilfilialist C&A muss weiter eine Servicegebühr für eingelöste Wertgutscheine von Asylbewerbern zahlen
Karlsruhe, 2. Oktober. Die Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber ist nicht kartellrechtswidrig. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in der vorigen Woche.
Die Karlsruher Kartellwächter hatten folgende
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€ 5,75