Horten-Warenhaus nicht an den VdK
Landgericht Potsdam wies Anspruch zurück - Fehlende Rekonstruktion - Modernisierung reichte nicht aus/ Von Heidi Dürr
Potsdam, 23. Mai. Das Landgericht Potsdam hat den vom ostdeutschen Verband der Konsumgenossenschaften (VdK) aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erhobenen Anspruch auf das derzeitige Horten-Warenhaus und das dazugehörige Grundstück in der Potsdam
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