DSD stellt Rechnung
Selbstentsorgern droht Kostenerstattungsanspruch für Fehlwürfe
Bonn, 4. August. Die Debatte um die jüngste Klarstellung des Bundesumweltminsteriums (BMU) zur Trittbrettfahrerproblematik treibt auf eine rechtliche Auseinandersetzung zu. Die Duales System Deutschland AG (DSD) will jetzt ihren Materialfluss auf Selbste
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