Trinkgut-Verkauf erreicht Zielgerade
Fristverlängerung bis 20. Oktober - Kartellrechtliche Freigabe mit Bedingungen angestrebt
Bonn. Im Fusionskontrollverfahren zur Übernahme der Trinkgut-Märkte durch die Edeka Großhandlung Rhein-Ruhr zeichnet sich nach LZ-Informationen eine Freigabe unter Bedingungen ab. Das Bundeskartellamt hat die Frist bis zum 20. Oktober verlängert.
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