EU-Regelung enthält keine Strafen
Transit von gefälschten Rolex-Uhren nur zivilrechtlich angreifbar
Luxemburg, 15. Januar. Beim Transit von nachgeahmten Rolex-Uhren und anderen Markenartikeln durch Österreich drohen zwar hohe Schadensersatzansprüche der Hersteller, aber keine Geld- oder Freiheitsstrafen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)
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