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    Lebensmittel Zeitung 09 vom 03.03.2000 Seite 028

    Recht

    Bezeichnung "Triaqua" ist irreführend

    Landgericht Trier wertet Etikett als Verstoß gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung / Von Diethard Wiechmann

    Trier, 2. März. Die Stadtwerke Trier dürfen ein Tafelwasser nicht unter der Bezeichnung "Triaqua" in den Verkehr bringen. Dies entschied das Landgericht Trier. Die Trierer Landrichter hatten dabei folgenden Sachverhalt rechtlich zu würdigen: Die Trierer

    [5821 Zeichen] € 5,75