„Die Marke darf auch mal in den Hintergrund treten“
Frankfurt. Eine Lebensmittelverpackung darf nicht über ihren Inhalt täuschen; daran ändert auch ein korrektes Zutatenverzeichnis nichts. Das ist die Kernaussage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall „Teekanne“. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv), erläutert im LZ-Interview die Bedeutung der Entscheidung aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation, die das Verfahren angestrengt hatte.
[2779 Zeichen]
€ 5,75