Vollzug auf wackligem Fundament
Umweltverträglichkeitsprüfung trifft auch Ernährungsbranche
Bonn, 7. Februar. Die Ernährungsindustrie sieht sich durch die seit Anfang August vergangenen Jahres geltenden neuen Rechtsgrundlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit kostspieligen Genehmigungsverf
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Vorprüfung zur UVP-Pflicht durch die Umweltbehörde
€ 5,75