Bundesgerichtshof sah unzulässigen Rabattverstoß
Praktiken eines Einkaufsrings wurden untersagt - Wettbewerbszentrale gewann in Karlsruhe
Wie. Karlsruhe/Bad Homburg, 2. November. Der Bundesgerichtshof hat durch ein Urteil, dessen ausführliche Begründung jetzt vorliegt, die unzulässige Rabattgewährung durch einen Einkaufsring untersagt, und die Revision eines "Verbraucherservice-Unternehmens
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