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    Lebensmittel Zeitung Nr. 15 vom 11.04.1997 Seite 030

    Recht

    Stromversorger muß zurückzahlen

    Bayerischer Lebensmittelhändler erstritt sich 16 000 DM vor Gericht

    Wie. München, 10. April. Ein oberbayerischer Lebensmitteleinzelhändler hat jetzt einen Erfolg gegen seinen Energieversorger erzielen können: Das Oberlandesgericht München sprach ihm für zuviel bezahlte Stromkosten einen Betrag von rund 16 000 DM zu. Mit

    [1497 Zeichen] € 5,75