Interesse der Gewerbetreibenden war nicht gravierend
In Rostock und Schwerin müssen deshalb die Geschäfte an Sonntagen zum großen Teil geschlossen bleiben
Wie. Schwerin, 27. Januar. Das Verwaltungsgericht Schwerin (VG) hat in einem Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klagen von zwei Kirchengemeinden in Rostock und Schwerin wieder hergestellt. Deswegen dürfen Geschäfte im Bereich der Kirchengemeinden bis
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