Nichtigkeit der Dresdner Gestaltungssatzung erklärt
Werbesatzungen zur generellen Erschwerung von Werbeanlagen sind nicht grundrechtskonform
Wie. Dresden, 6. April. Die Dresdner Gestaltungssatzung vom 23. Juli 1992 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) für nichtig erklärt. Mit dieser Gestaltungssatzung war versucht worden, Vorschriften über die Gestaltung von Werbeanlagen für das ges
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