Hanföl beschäftigt VGH München
Ein Unternehmen, das Hanföl mit einem erhöhten Gehalt des berauschenden Tetrahydrocannabidiols THC vertreibt, muss seine gewerblichen Kunden nicht zu diesem Gehalt informieren. Das hat der VGH München im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Az.: 2
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