Mini-Jobs
Das große Aufatmen
Leichtere Rekrutierung von Aushilfskräften, mehr Flexibilität, um Frequenz-Spitzen optimal zu besetzen, weniger Verwaltungsaufwand: Die Einführung der Mini-Job-Regelung wird von allen Systemern lauthals begrüßt. Ab 1.4.2003 werden vom Arbeitgeber 25 % Pauschalbesteue- rung verlangt statt vormals 12 % für Renten- und 10 % für die jeweilige Krankenversicherung. Für Arbeitnehmer sind die Mini-Jobs steuer- und abgabenfrei, meint bis 400 Euro ist brutto = netto (das gilt auch für Zuverdienste). Da macht jobben wieder Laune. Das bürokratische Ungeheuer der 630-Mark-Regelung ist tot, es lebe die Aussicht auf mehr Beschäftigung, mehr Motivation, mehr Spielraum für Dienstleistung, Kostenmanagement und Spaß am Gastwirt-Sein! KH
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