Über Euro- und DM-Preise irregeführt
Das Landgericht Aachen untersagt rechtskräftig unlautere Werbung eines Computer-Händlers / Von Diethard Wiechmann
Wie. Aachen, 7. Oktober. Es liegt eine Irreführung über die Preisbemessung vor, wenn für ein Produkt mit einem drucktechnisch oder farblich herausgestellten Euro-Preis in Verbindung mit einem wesentlich und drucktechnisch unauffälligeren DM-Preis geworben
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Grafik/Tabelle
€ 5,75