Kartellamt beschließt über Nordmilch
Keine Fristverlängerung - Bedenken wegen Nachfragemonopol
mur. Frankfurt, 22. Juli. Die 2. Beschlußabteilung des Bundeskartellamts wird über die Fusion von fünf niedersächsischen Molkereigenossenschaften zur neuen Nordmilch eG, Zeven, fristgerecht bis Ende dieses Monats entscheiden, kündigt ein Sprecher der Berl
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