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    TextilWirtschaft 36 vom 05.09.2013 Seite 016

    BTE-Mitteilungen

    Werbung: neue Rechtshürden für Filialisten

    Adresse der Zentrale und der Filialen angeben

    Bereits vor zwei Jahren entschied das Oberlandesgerichts München (6 U 3517/10), dass jede Printwerbung mit Preisangaben umfangreiche Informationen über den Werbenden bzw. dessen Standort(e) enthalten muss. Rechtsgrundlage dafür ist § 5 a III des Gesetzes

    [1565 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft 36 vom 05.09.2013 Seite 16

    BTE-Mitteilungen

    Werbung: neue Rechtshürden für Filialisten

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    Bereits vor zwei Jahren entschied das Oberlandesgerichts München (6 U 3517/10), dass jede Printwerbung mit Preisangaben umfangreiche Informationen über den Werbenden bzw. dessen Standort(e) enthalten muss. Rechtsgrundlage dafür ist § 5 a III des Gese

    [1565 Zeichen] € 5,75