Mindestlohn für viele Praktikanten
Ausnahmen nur für verpflichtende Praktika und Kurzzeiteinsätze bis sechs Wochen – Kritik an Kabinettsbeschluss
Frankfurt. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn, der am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verunsichert die Branche. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Freiwillige Praktika von mehr als sechs Wochen Dauer sollen nicht zu den Ausnahmen zählen. Das dürfte es Studenten deutlich erschweren, die von Arbeitgebern erwartete Berufserfahrung vor ihrem Einstieg in den Job zu sammeln.
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