BGH erlaubt strittige Rabattaktion
Allein die abstrakte Gefahr von Unter-Einstandspreis-Verkäufen ist kein unlauterer Wettbewerb
Frankfurt, 14. Juni. Eine Preisgestaltung, die nur die abstrakte Gefahr begründet, dass in Einzelfällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unlautere Wettbewerbshandlung.
Mit diesem Urteilsspruch hat der Bundesgerichtshof endgültig ein
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