Taschenkontrollklausel wurde abgelehnt
Oberlandesgericht Frankfurt sah Verstoß gegen AGB-Gesetz - Ve rbraucherschutzverein klagte / Von Diethard Wiechmann
Frankfurt, 15. Mai. Die Taschenkontrollklausel eines Supermarktes: "Jeder deponiert sein Einkaufsbehältnis (z.B. Tasche, Korb, Beutel) im Auto oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern, ansonsten erklärt er sich bereit, seine Einkaufsbehältnisse an de
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