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Viele Firmen kümmern sich um das leibliche Wohl ihrer Mitarbeiter und stellen ihnen in den Geschäftsräumen kostenfreie Verköstigung zur Verfügung. Ein aktuelles BFH-Urteil klärt, wann ein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegt und wann nicht.
Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern in den Geschäftsräumen kostenfrei Essen und Trinken zur Verfügung. Ein aktuelles BFH-Urteil klärt, wann ein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegt, und wann nicht.