Betriebsfrieden geht vor
Urteil: Burnout schützt nicht vor fristloser Kündigung
Gründe, wegen Arbeitsbelastung und privater Problemene psychisch zu erkranken, gibt es zur Genüge. Wer allerdings als Arbeitnehmer seine Probleme nach außen trägt und etwa mit sexistischen Äußerungen gegenüber Kolleginnen den Betriebsfrieden nachhaltig s
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