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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 33 vom 19.08.2017 Seite 9

    Netzwelt

    Drei Fragen an

    Peter Hense (40), Rechtsanwalt bei Spirit Legal in Leipzig

    1. Ist es erlaubt, sich gute Bewertungen zu kaufen? Bewertungen zu kaufen ist zwar nicht strafbar, aber auch nicht „legal“, sondern in hohem Maße unlauter und damit ein Wettbewerbsverstoß. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Bewertung

    [1604 Zeichen] € 5,75