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    Lebensmittel Zeitung 46 vom 13.11.2015 Seite 46

    IT und Logistik

    Sicherheitsvorschriften treffen Handel kaum

    Bafin-Anforderungen verschonen Internet-Lastschrift – Kein akuter Handlungsbedarf für Webshop-Betreiber – PSD2 droht

    Bonn. Webshop-Betreiber in Deutschland können erst einmal aufatmen. Sie sind sind nur indirekt von den Vorschriften der Bafin betroffen, die das Bezahlen im Internet zwar sicherer, aber auch komplizierter machen. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Ungemach droht aber, wenn die PSD2 genannten Regularien der EU in Kraft treten.

    [4818 Zeichen] € 5,75