Sicherheitsvorschriften treffen Handel kaum
Bafin-Anforderungen verschonen Internet-Lastschrift – Kein akuter Handlungsbedarf für Webshop-Betreiber – PSD2 droht
Bonn. Webshop-Betreiber in Deutschland können erst einmal aufatmen. Sie sind sind nur indirekt von den Vorschriften der Bafin betroffen, die das Bezahlen im Internet zwar sicherer, aber auch komplizierter machen. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht. Ungemach droht aber, wenn die PSD2 genannten Regularien der EU in Kraft treten.
[4818 Zeichen]
€ 5,75