Noch kein Anlaß zum Einschreiten
Wie./vwd. Berlin, 7. März. Das Bundeskartellamt in Berlin hat den von Unternehmen der Getränkeindustrie und des Handels vorgelegten Entwurf der Satzung des namentlich noch nicht bezeichneten "Anti-Littering-Vereins" nicht beanstandet. Der Verein ist als A
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