Richter bremsten freie Fahrt aus
dd/sis. München, 5. Oktober. Automobilisten können für die Fahrt zum Arbeitsplatz pauschal 70 Pfennig als Werbungskosten geltend machen. Das hat kürzlich das Finanzgericht München entschieden. Für die Berechnung der Strecke ist allerdings die kürzere von
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€ 5,75