Mikado-Konkurrenz bewegt BGH nicht
Karlsruhe. Der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass allein die Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf der internationalen Süßwarenmesse für einen Unterlassungsanspruch nicht
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