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    Lebensmittel Zeitung 21 vom 23.05.2008 Seite 023

    Recht

    Lidl muss Steuern nachzahlen

    EuGH-Urteil - Auslandsverluste werden nicht verrechnet

    Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte gegen Lidl entschieden. Der deutsche Mutterkonzern darf die Verluste in Luxemburg nicht steuerlich g

    [2163 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 08 vom 22.02.2008 Seite 030

    Recht

    Verlustzuweisung wieder leichter

    Lidl soll Verluste der Auslandstochter verrechnen dürfen - Generalanwältin des EuGH sieht Verstoß gegen EU-Recht

    Luxemburg. Die Chancen stehen gut, dass Unternehmen sich Verluste von Auslandstöchtern in Deutschland wieder anrechnen lassen können. Auch Lidl könnte für die defizitäre Tochter in Luxemburg Verluste nachträglich verrechnen. Folgt der Europäische Gericht

    [3817 Zeichen] € 5,75