Verlustzuweisung wieder leichter
Lidl soll Verluste der Auslandstochter verrechnen dürfen - Generalanwältin
des EuGH sieht Verstoß gegen EU-Recht
Luxemburg. Die Chancen stehen gut, dass Unternehmen sich Verluste von Auslandstöchtern in Deutschland wieder anrechnen lassen können. Auch Lidl könnte für die defizitäre Tochter in Luxemburg Verluste nachträglich verrechnen.
Folgt der Europäische Gericht
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