HIGHLIGHTS
· Das Pfand- und Rücknahmesystem der Vfw AG ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Ein Einzelhändler, der diesem System angeschlossen ist, verstößt nicht gegen § 1 UWG. Dies entschied das Landgericht Köln.
· Ein Hersteller von Luxuskosmetika kann den Absatz
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