Verbände müssen Satzungen prüfen
OT-Mitglieder dürfen keinen Einfluss auf Gestaltung von Tarifverträgen nehmen - Von Georg Annuß
Frankfurt, 10. August. Viele Arbeitgeberverbände werden ihre Satzungen und ihre Praxis beim Abschluss von Tarifverträgen überprüfen müssen. Grund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli zur so genannten "Ohne-Tarif-Mitgliedschaft" ( Az. 1 A
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