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    Lebensmittel Zeitung 32 vom 11.08.2006 Seite 032

    Recht

    Verbände müssen Satzungen prüfen

    OT-Mitglieder dürfen keinen Einfluss auf Gestaltung von Tarifverträgen nehmen - Von Georg Annuß

    Frankfurt, 10. August. Viele Arbeitgeberverbände werden ihre Satzungen und ihre Praxis beim Abschluss von Tarifverträgen überprüfen müssen. Grund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli zur so genannten "Ohne-Tarif-Mitgliedschaft" ( Az. 1 A

    [4857 Zeichen] € 5,75