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    Lebensmittel Zeitung 31 vom 06.08.2010 Seite 024

    Recht

    Lieferstopp ist rechtens

    Richter stärkt selektives Vertriebsmodell - Urteil rechtskräftig

    Starnberg. Ein Händler kann nicht auf seinen Belieferungszwang pochen, wenn ein Markenhersteller exlusive Lieferverträge kündigt. In einem Grundsatzstreit um die Rechtmäßigkeit von Lieferstopps hat Luxuskosmetikhersteller Clarins GmbH gesiegt. Geklagt h

    [2252 Zeichen] € 5,75