Überstunden immer schriftlich anordnen
Luxemburg, 15. Februar. Die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber bedarf der Schriftform. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vorigen Donnerstag in einem auf Ersuchen des Arbeitsgerichts Bremen im Vorabentscheidungsverfahren verkündete
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