RECHT KURZ
Wartezeit unzumutbar
Ein Telekommunikationsunternehmen kann von seinem Kunden keinen Schadensersatz verlangen, weil dieser die Freischaltung seines Anschlusses dadurch vereitelt habe, dass er zu dem genannten Termin, werktags zwischen 8 und 16 Uhr, ni
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€ 5,75