"Am siebten Tage sollst du ruhen"
Bundesverfassungsgericht spricht Grundsatzurteil - Sonntagsverkauf nur als Ausnahme - Handel kann damit leben
Karlsruhe. Es gibt einen grundgesetzlichen Anspruch auf Sonntagsruhe und der ist vom Staat besonders zu schützen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Verkauft werden darf an Sonntagen trotzdem - allerdings in engen Grenzen.
Bloße wirtschaftliche Umsa
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VERKAUFSOFFENE SONNTAGE PRO JAHR
€ 5,75