Verstoß gegen Lebensmittelbuch
Aachen. Die Bezeichnung " Vorderschinken-Erzeugnis" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn unter dieser Bezeichnung ein Produkt vertrieben wird, welches keine Schinkenqualität aufweist. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und ver
[832 Zeichen]
€ 5,75